Kindeswohlgefährdung: zum Vorgehen nach § 8a SGB VIII - Fortbildung für pädagogische Fachkräfte und Teams in Kindertagesstätten
Kursnummer: U5006501GS
Info:
In Zusammenarbeit mit Kitas in Rheinland-Pfalz - Bildung von Anfang an
Seit 1.10.2002 ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz um den § 8a ergänzt, der das Vorgehen bei Kindeswohlgefährdung präzisiert. Seit 2012 ist das Bundeskinderschutzgesetz in Kraft. Einrichtungen der Jugendhilfe haben den klaren Auftrag, gewichtige Anhaltspunkte für Kindeswohlgefährdung zu erkennen und zu beurteilen und entsprechende Maßnahmen zum Schutz des Kindes einzuleiten. Dies führt in der Praxis zu Fragen, wie "Was soll ich tun?", "Was darf ich tun?" und vor allem "Was muss ich tun?". Die Fortbildung möchte die geforderte Handlungssicherheit im Umgang mit dieser Thematik vermitteln. Themen: Kindeswohlgefährdung erkennen und beurteilen / Vorgehen und Gesprächsführung / Interne Prozessabläufe / Entwicklung eines Schutzkonzepts / Fehlverhalten in Institutionen. Eigene Fragestellungen und Fälle können eingebracht werden.
Das Seminar kann bei Bedarf auch online angeboten werden.
Anmeldeschluss: 23.3.
Außenstelle: Geschäftsstelle
Bitte mitbringen: Schreibutensilien
Kosten: 60,00 €
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Bad Dürkheim, Kreisvolkshochschule, Raum 3
Weinstr. Süd 2
67098 Bad Dürkheim
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Bad Dürkheim, Kreisvolkshochschule, Raum B
Mannheimer Str. 22
67098 Bad Dürkheim
Datum | Zeit | Straße | Ort |
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Di. 27.04.2021 | 09:00 - 15:15 Uhr | Mannheimer Str. 22 | Bad Dürkheim, Kreisvolkshochschule, Raum B |
Mi. 28.04.2021 | 09:00 - 15:15 Uhr | Mannheimer Str. 22 | Bad Dürkheim, Kreisvolkshochschule, Raum B |