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Kursnummer: Y1020102GS

Info: In diesem Jahr werden bundesweit die Schöff*innen für die Amtszeit 2024-28 neu gewählt. Aktuell bereiten sich die Gemeindeverwaltungen und Jugendämter in Rheinland-Pfalz auf Wahl vor. Bürger*innen von 25 bis 69 Jahren können sich bei der Verwaltung ihrer Wohngemeinde für das allgemeine Schöffenamt oder beim zuständigen Jugendamt als Jugendschöffin oder -schöffe (ggf. beim Landkreis) bewerben. Juristische Kenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich. Das Schöffenamt ist ein wichtiges Element der Teilhabe der Zivilgesellschaft an der Dritten Staatsgewalt. Das Grundgesetz öffnet jedem deutschen Staatsangehörigen in gleicher Weise den Zugang zu den öffentlichen (Ehren)Ämtern - nach Eignung, Leistung und Befähigung.
Welche Bedingungen Bewerber*innen für das Amt mitbringen müssen, welche Einflussmöglichkeiten sie im Gericht haben, aber auch die Belastungen des Amtes (z.B. bei der Vereinbarung mit dem Arbeitsplatz) erläutert
Hasso Lieber, ehemaliger Richter und Staatssekretär für Justiz. Er ist Autor mehrerer Bücher über das Schöffenamt, Gründer und Generalsekretär des Europäischen Netzwerkes der Organisationen ehrenamtlicher Laienrichter und geschäftsführender Gesellschafter einer gemeinnützigen GmbH zur Förderung des richterlichen Ehrenamtes (PariJus). Die Veranstaltung wird über die Plattform zoom angeboten und ist gebührenfrei.

Außenstelle: Geschäftsstelle

Kosten: 0,00

Datum Zeit Straße Ort
Di. 14.03.2023 19:00 - 21:00 Uhr   Online lernen